Sie sind auf der Suche...?

...nach einem kompetenten steuerlichem Berater für die Erstellung Ihrer privaten Steuererklärung oder haben steuerrechtliche Fragestellungen?

...nach einen Partner mit Erfahrung für die täglichen und strategischen Aufgaben in Ihrem Unternehmen?

Wenn Sie dazu noch einen Kommunikationsstil mögen, der direkt und schnörkellos ist, dann sollten wir uns kennen lernen!

In meiner Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Horst (Holstein) betreue ich seit vielen Jahren private, gewerbliche und freiberufliche Mandate aus unterschiedlichsten Branchen mit großem Engagement und hoher Qualität.

Als meinen Mandanten biete ich Ihnen zu allen steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen, die immer für Sie passende und zugeschnittene Beratung und Services an.

Ich bin mit dem Label Digitale DATEV-Kanzlei ausgezeichnet. Die DATEV eG zeichnet innovative Kanzleien aus, die eine hohe Digitalisierungsquote in Ihrer Arbeitsweise erreichen. Um die Auszeichnung zu erhalten, muss sich eine Kanzlei jedes Jahr neu qualifizieren.

 

 Unsere Aktuellen News für Sie

 

Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 11.12.2024

Sonderausgabenabzug für Beiträge an Unterstützungskasse, die ihren Mitgliedern Erstattung von Krankheitskosten gewährt

Das Finanzgericht Münster hatte über die Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs für Beiträge an eine Unterstützungskasse, die ihren Mitgliedern die Erstattung von Krankheitskosten gewährt, zu entscheiden (Az. 9 K 897/19).

Fraglich war im Streitfall, ob im Jahr 2017 von einem Mitglied an die Unterstützungskasse B e.V. gezahlte Beiträge Vorsorgeaufwendungen für eine Basis-Krankenversicherung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG sind. Die Klägerin, eine beihilfeberechtigte Beamtin im Ruhestand, war im Streitjahr Mitglied der Unterstützungskasse. Sie erklärte gegenüber der Unterstützungskasse unter dem Betreff „Übermittlung der Beiträge an die Finanzbehörden, § 10 Abs. 2a Satz 4 und § 32 Abs. 3 EStG“ sowie unter Angabe ihrer Steueridentifikationsnummer, dass sie mit einer elektronischen Meldung der von ihr gezahlten Beiträge „an das Finanzamt“ einverstanden sei. Allerdings ging die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen daraufhin davon aus, dass Beiträge an die Unterstützungskasse auch nach einer Änderung der Satzung der Unterstützungskasse von 2015 nicht als Sonderausgaben im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG zu berücksichtigen seien, weshalb die Unterstützungskasse nicht am Übermittlungsverfahren der Zentralen Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) teilnehmen dürfe. Sämtliche der durch die Unterstützungskasse an die ZfA gemeldeten Daten seien nach Auffassung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen mithin zu stornieren. Ausweislich einer Bestätigung der Unterstützungskasse vom 23.12.2021 erhielt die Klägerin im Streitjahr 2017 für ärztliche Behandlungen von der Unterstützungskasse Leistungen. Beitragsrückerstattungen erhielt die Klägerin im Streitjahr nach einer weiteren Bestätigung der Unterstützungskasse vom 22.08.2024 nicht.

Das Gericht hielt die Klage für begründet. Zu Unrecht gehe der Beklagte davon aus, dass die verfahrensgegenständlichen Beiträge nicht die Voraussetzungen für einen Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG erfüllen. Das der Steuerfestsetzung zugrundeliegende Einkommen sei um die als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge zur Basiskrankenversicherung zu mindern.

Beiträge zu Krankenversicherungen der Basisversorgung können als Sonderausgaben abgezogen werden, sofern auf die Leistungen ein Anspruch besteht, wenn sie an einen der in § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG genannten Empfänger geleistet werden, zu denen u. a. Einrichtungen zählen, die eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V gewähren oder eine der Beihilfe vergleichbare Absicherung im Sinne des § 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 VVG einräumen, der Steuerpflichtige gegenüber dem Beitragsempfänger in die Datenübermittlung eingewilligt hat und soweit die Beiträge zur Erlangung eines durch das SGB XII bestimmten sozialhilfegleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind. Diese Voraussetzungen seien im Streitfall gegeben.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.