Sie sind auf der Suche...?

...nach einem kompetenten steuerlichem Berater für die Erstellung Ihrer privaten Steuererklärung oder haben steuerrechtliche Fragestellungen?

...nach einen Partner mit Erfahrung für die täglichen und strategischen Aufgaben in Ihrem Unternehmen?

Wenn Sie dazu noch einen Kommunikationsstil mögen, der direkt und schnörkellos ist, dann sollten wir uns kennen lernen!

In meiner Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Horst (Holstein) betreue ich seit vielen Jahren private, gewerbliche und freiberufliche Mandate aus unterschiedlichsten Branchen mit großem Engagement und hoher Qualität.

Als meinen Mandanten biete ich Ihnen zu allen steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen, die immer für Sie passende und zugeschnittene Beratung und Services an.

Ich bin mit dem Label Digitale DATEV-Kanzlei ausgezeichnet. Die DATEV eG zeichnet innovative Kanzleien aus, die eine hohe Digitalisierungsquote in Ihrer Arbeitsweise erreichen. Um die Auszeichnung zu erhalten, muss sich eine Kanzlei jedes Jahr neu qualifizieren.

 

 Unsere Aktuellen News für Sie

 

Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Umsatzsteuer 
Montag, 06.05.2024

Vorsteuerabzug aus der Rechnung eines Insolvenz- bzw. Konkursverwalters

Hat der Gemeinschuldner seine unternehmerische Tätigkeit bereits vor der Eröffnung des Konkursverfahrens eingestellt, ist über den Vorsteuerabzug aus der Leistung des Konkursverwalters nach der früheren unternehmerischen Tätigkeit des Gemeinschuldners zu entscheiden. Fehle es an einer auf den Unternehmenserhalt gerichteten Unternehmensfortführung, sei es nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs unerheblich, wenn es im Konkursverfahren auf dem Weg zur Liquidation zu vorübergehenden Vermietungen kommt (Az. V R 3/22).

Im Streitfall war der Kläger Konkursverwalter über das Vermögen der K KG. Bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens erbrachte das Unternehmen ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Ausgangsumsätze. Im Schlussbericht erläuterte der Kläger die Verwaltung und Verwertung der Konkursmasse der K KG und die dabei erfolgten Vermietungen. Er stellte seine Leistungen im Konkursverfahren in Rechnung mit Ausweis darin enthaltener Umsatzsteuer. Mit der Umsatzsteuer-Jahreserklärung machte er als Konkursverwalter der K KG allein den Vorsteuerabzug aus dieser Rechnung mit einem Überschuss zu seinen Gunsten geltend. Das beklagte Finanzamt setzte einen niedrigeren Überschuss zu Gunsten des Klägers fest. Der Vorsteuerabzug könne nur anteilig gewährt werden, da die Leistung des Klägers nach Eröffnung des Konkursverfahrens teilweise für steuerfreie Ausgangsumsätze der K KG, wie z. B. Vermietungen, verwendet worden sei.

Nach erfolglosem Einspruchsverfahren gab das Finanzgericht Münster der hiergegen gerichteten Klage statt. Der Bundesfinanzhof wies die Revision des Finanzamtes ab.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.